Lexikon -Anlagen zur Regenwasseraufbereitung

Erstattet werden die Schäden durch bestimmungswidrig austretendes Wasser aus Regenwasseraufbereitungsanlagen für die Hauswasserversorgung.
Versichert sind Frost- und Bruchschäden an Rohren und sonstigen Einrichtungen der genannten Anlage. Außerhalb des Gebäudes, auf dem versicherten Grundstück, sind Frost- und Bruchschäden an Rohren, die zur Versorgung der Anlage dienen, mitversichert.

siehe:Gebäudeversicherung, Grundstücksbestandteile

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